Barrierefreies Webdesign ein zugängliches und nutzbares Internet gestalten

Anforderungen der BITV an die Webredaktion veröffentlicht in 2005

Dieser Beitrag wurde im Mai 2005 verfasst und ist ursprünglich erschienen als INFO 1859 in der Reihe "Wissen im Internet" (online nicht mehr verfügbar).

Allgemeine Verständlichkeit

Neben der Kennzeichnung von Fremdwörtern, fordert die BITV auch die einfachste und klarste Sprache für jeden Text auf Webauftritten. Eine Möglichkeit, diesen Aspekt der Barrierefreiheit sicherzustellen, ist die Anwendung des Hamburger Verständlichkeitskonzepts. Demnach werden Texte nach vier Merkmalen beurteilt:

  1. Einfachheit: Eigenschaften dieses Merkmals sind z.B. Satzlänge (einfache, kurze Sätze) und geläufige Begriffe.
  2. Gliederung und Ordnung: Texte können besser verstanden werden, wenn sie
    • inhaltlich folgerichtig aufgebaut sind
    • durch optische Gliederungen übersichtlich sind
  3. Kürze und Prägnanz: Ein verständlicher Text sollte in seinem Inhalt weder weitschweifig noch gedrängt erscheinen.
  4. Anregende Zusätze: Hierzu zählen Beispiele, Illustrationen, Analogien oder die persönliche Anrede des Lesers.

Ausführlichere Informationen zu diesem Thema finden Sie in Hamburger Verständlichkeitsmodell oder im Arbeitshandbuch Extern: Bürgernahe Verwaltungssprache.

Literaturhinweise