Barrierefreies Webdesign ein zugängliches und nutzbares Internet gestalten

Gestaltung barrierefreier PDF veröffentlicht in 2005

Dieser Artikel wurde ursprünglich im September 2005 verfasst und ist erschienen im Extern: Sonderheft Barrierefreiheit im Internet der Zeitschrift "Information - Wissenschaft & Praxis", 56. Jahrgang, H. 8/2005, Wiesbaden: Dinges & Frick (ISSN 1434-4653).

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Barrierefreies Webdesign bedeutet, dass jeder die Inhalte eines Webauftrittes nutzen kann. Wer sich die Barrierefreiheit zum Ziel setzt, darf weder Nutzergruppen noch Techniken einschränken. Insbesondere ist die Zugänglichkeit auch auf Techniken wie PDF anzuwenden.

Seit dem in Kraft treten der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) liegt der Fokus der barrierefreien Informationstechnik auf (X)HTML, CSS und JavaScript. Etwas stiefmütterlich werden andere Webtechniken wie PDF behandelt, auch wenn es durchaus Möglichkeiten der barrierefreien Gestaltung gibt. Hierfür gibt es mindestens drei Gründe:

  1. In der Regel sind es nicht Entwickler und externe Dienstleister, die die Barrierefreiheit von PDF umsetzen müssen, sondern interne Mitarbeiter aus Verwaltung, Marketing usw. Auch wenn technisches Wissen in diesen eher nicht-technischen Bereichen vorausgesetzt werden kann, so ist das Bewusstsein für eine (technische) Barrierefreiheit sicher nicht so ausgeprägt wie bei einigen IT-Dienstleistern.
  2. Die Anwendungen, die zur Erzeugung von barrierefreien PDF-Dokumenten erforderlich sind, sind teilweise umständlich zu bedienen oder teuer in der Anschaffung. In der Verarbeitung von Texten zu (barrierefreien) PDF-Dokumenten waren wir lange auf Produkte von Adobe angewiesen.
  3. Die Nutzergruppen, die im Besonderen von barrierefreien PDF-Dokumenten profitieren, benötigen Software, die mit dem Adobe Reader kompatibel ist.

Die Bereitstellung von PDF-Dokumenten im Web ist entgegen landläufiger Meinung kein Verstoß gegen die BITV. Vielmehr wird in der Bedingung 11.1 der BITV auf die Angemessenheit eines Formats (z.B. PDF) abgehoben (vgl. [2]).

Etwas kritischer ist die Kompatibilität von Screenreadern mit PDF zu sehen. Nach Bedingung 8.1 der BITV dürfen Techniken nur dann eingesetzt werden, wenn sie direkt zugänglich oder mit Hilfsmitteln (wie z.B. Screenreadern) kompatibel sind.

Bei der Barrierefreiheit von PDF muss mit Abstrichen gerechnet werden, wenn sie an den Möglichkeiten mit (X)HTML gemessen wird. Dies lag bis Ende 2004, als der Adobe Reader 7 erschien, zwar auch an den PDF-Anzeigeprogrammen, aber bis heute liegt die Kompatibilität von Screenreadern mit dem Adobe Reader weit hinter anderen Desktop-Anwendungen zurück.(vgl. auch [5]).